Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Aachen auf Folgendes hin:


Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz 
nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

   oder

• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen zum Kirchenaustritt finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts Aachen.